Inkas­so & Insolvenz

Auch wenn es um die Durch­set­zung Ihrer For­de­run­gen geht, fin­den Sie bei uns immer einen per­sön­li­chen Ansprech­part­ner. Bevor das Mahn­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wird, über­prüft die­ser Ihre Unter­la­gen dar­auf, ob offen­sicht­li­che Beden­ken gegen ein Mahn­ver­fah­ren bestehen. Kri­ti­sche Punk­te kön­nen so schon zu Beginn geklärt wer­den. Das spart wert­vol­le Zeit und Geld. Unser Zwangs­voll­stre­ckungs­team hat auch bei hart­nä­cki­gen Schuld­nern auf Grund sei­ner Erfah­rung schon vie­le gute Erfol­ge erzie­len können.

  • Ein­trei­ben von Forderungen
  • Zwangs­voll­stre­ckung
  • Anmel­dung von For­de­run­gen zur Insolvenztabelle
  • Ver­tei­di­gung gegen Insolvenzanfechtung
  • Durch­set­zung von For­de­run­gen gegen die Insolvenzmasse
  • Durch­set­zung von Eigen­tums­vor­be­hal­ten und ande­rer Kreditsicherheiten

Ihre Rechts­an­wäl­te